Was zusammen fahren darf,entscheidet kein Bauchgefühl.
Jede Sendung läuft vor der Vergabe durch die rechtliche Prüfung: Klassifizierung, Zusammenladung, Tunnelcode und Nachweise, geprüft gegen 116 Rechtsquellen.
Fünf Prüfungen entscheiden über eine Vergabe.
Sie laufen in dieser Reihenfolge, weil jede das Ergebnis der vorherigen braucht.
- 01KlassifizierungKlasse 3, VG II
- Jede Sendung bekommt Gefahrgutklasse und Verpackungsgruppe, auch reines Stückgut. Ohne dieses Ergebnis kann keine der folgenden Prüfungen laufen.
- 02ZusammenladungADR 7.5.4
- Ansteckungsgefährliche Stoffe dürfen nicht unmittelbar neben Lebensmitteln geladen werden. Der Konflikt wird gemeldet, sobald die zweite Position im Auftrag steht, nicht erst an der Rampe.
- 03TunnelcodeD/E
- Der Code hängt an der Klassifizierung und entscheidet, welche Tunnel auf der Strecke befahren werden dürfen. Er geht direkt in die Routenplanung.
- 04FahrerqualifikationADR-Schein
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fahrt, nicht der Vergabe. Läuft der Schein im Zeitfenster der Tour ab, wird der Fahrer für diese Tour nicht angefragt.
- 05BeförderungspapierBeförderungspapier
- Fehlt eine Angabe, gibt es keine Freigabe. Die Prüfung nennt dabei die Stelle, an der etwas fehlt, statt das Dokument nur abzulehnen.
Was zusammen auf ein Fahrzeug darf.
Drei Frachtarten, alle Kombinationen. Eine davon ist ausgeschlossen, und die Fundstelle steht in der Zelle.
| Ansteckungsgefährlich, Klasse 6.2UN 3373 | Lebensmittel, gekühltATP | Stückgutohne Auflage | |
|---|---|---|---|
| Ansteckungsgefährlich, Klasse 6.2UN 3373 | gleiche Ladung | verbotenADR 7.5.4 | zulässig |
| Lebensmittel, gekühltATP | verbotenADR 7.5.4 | gleiche Ladung | zulässig |
| Stückgutohne Auflage | zulässig | zulässig | gleiche Ladung |
Eine Warnung klickt man weg. Eine Sperre nicht.
Fehlt ein Nachweis oder steht ein Verbot im Weg, lässt sich der Auftrag nicht vergeben. Nicht mit Häkchen, nicht mit Kommentar.
Häufige Fragen zur Frachtprüfung
Dürfen Gefahrgut und Lebensmittel zusammen fahren?
Pauschal verboten ist das nicht. Das ADR regelt in 7.5.4 gezielt die Stoffe, die nicht unmittelbar neben Lebensmitteln geladen werden dürfen — Gefahrzettel 6.1 und 6.2 sowie einzelne Stoffe der Klasse 9. Für andere Klassen gibt es keine Zusammenladebeschränkung mit Lebensmitteln; dort greift das Lebensmittelrecht mit seiner Pflicht, Kontamination auszuschließen. Beelog prüft die Kombination, sobald die zweite Position im Auftrag steht, und nennt dazu die Fundstelle.
Wird auch geprüft, wenn kein Gefahrgut dabei ist?
Ja. Klassifiziert wird jede Sendung, auch reines Stückgut. Erst das Ergebnis der Klassifizierung entscheidet, ob eine ADR-Prüfung überhaupt nötig ist.
Was passiert, wenn ein Nachweis während der Tour abläuft?
Dann wird der Fahrer für diese Tour nicht vorgeschlagen. Geprüft wird gegen das Zeitfenster der Fahrt, nicht gegen den Tag der Vergabe. Bei Dokumenten mit Karenzzeit gilt deren Ende.
Ersetzt die Prüfung unseren Gefahrgutbeauftragten?
Nein. Sie ersetzt das Nachschlagen in Tabellen und Rechtstexten, nicht die Verantwortung. Jeder Befund nennt seine Fundstelle, damit Ihr Beauftragter ihn nachprüfen kann.
Woher stammen die Rechtsgrundlagen?
Aus dem ADR, den EU-Verordnungen zur Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit und den angrenzenden deutschen Vorschriften. Jede Prüfung zeigt die Fundstelle, auf die sie sich stützt, statt nur ein Ergebnis auszugeben.