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Branche

Die Kühlkette bricht nicht,weil niemand nachgesehen hat.

Vier Arten von Arzneimittelsendungen unterscheidet die Prüfung — allgemein, temperaturgeführt, Betäubungsmittel und Gefahrgut-Arznei. Jede bringt eigene Pflichten mit.

Der Ablauf, den Sie kennen.

Die Bestellung geht raus, der Fahrer kommt, und erst am Empfangsort zeigt sich, ob das Fahrzeug temperiert war, ob der Fahrer die Übergabe quittieren durfte und ob jemand die Papiere dabeihatte. Was fehlt, fällt auf, wenn es zu spät ist — und die Dokumentation dazu entsteht am Abend aus dem Gedächtnis.

Kühlbox mit Datenlogger auf einem Rollwagen im Apothekenflur

Der Weg einer Sendung.

Sechs Stationen durchläuft jeder Auftrag. Markiert sind die, an denen diese Branche eigene Regeln hat.

  1. Erstellt

    Arzneimittelart, Temperatur und besondere Auflage sind Pflichtfelder. Ohne sie entsteht kein Auftrag — nicht als Warnung, sondern als leeres Feld, das den Weiter-Knopf sperrt.

  2. Geprüft

    Die Temperaturzone bestimmt, welches Fahrzeug in Frage kommt. Gefahrgut-Arznei verlangt zusätzlich das Beförderungspapier mit UN-Nummer, Menge und Verpackungsgruppe. Beides wird geprüft, bevor der Auftrag das Haus verlässt.

  3. Vergeben

    Die Anfrage sieht nur, wer die Nachweise dafür hat. Ein Partner ohne gültiges GDP-Zertifikat bekommt sie nicht angezeigt — er lehnt nicht ab, er wird nicht gefragt.

  4. Unterwegs

    Die Tour führt Stopp für Stopp in der berechneten Reihenfolge. Die App arbeitet im Funkloch weiter, weil alles auf dem Gerät liegt.

  5. Zugestellt

    Übergabe gegen Nachweis: Foto und Unterschrift hängen am Auftrag, bevor der Fahrer weiterfährt. Bei Betäubungsmitteln gehört der Name des Empfängers dazu.

  6. Abgerechnet

    Die Abrechnungsposition entsteht mit dem Nachweis. Niemand gibt sie frei, und niemand sortiert abends Zettel.

Was hinterlegt sein muss

Nachweise liegen einmal in der Organisation, nicht in jedem Auftrag. Läuft einer ab, greift die Sperre vor der nächsten Vergabe.

Was Beelog nicht tut.

Beelog misst nicht. Ob das Fahrzeug die Temperatur wirklich gehalten hat, sagt der Datenlogger, nicht die Plattform. Was das System leistet, ist die Prüfung davor und die Dokumentation danach: dass nur geeignete Fahrzeuge und qualifizierte Partner angefragt werden und dass am Ende nachvollziehbar ist, wer wann was übernommen hat. Die pharmazeutische Verantwortung bleibt bei Ihnen.

Häufige Fragen zum Pharmatransport

Prüft Beelog die Einhaltung der Kühlkette?

Nein, gemessen wird im Fahrzeug. Beelog stellt sicher, dass die Sendung mit ihrer Temperaturanforderung erfasst wird und nur Fahrzeuge in Frage kommen, die dafür ausgelegt sind. Die Aufzeichnung selbst kommt aus dem Datenlogger.

Was ist bei Betäubungsmitteln anders?

Die Sendung wird als Betäubungsmittel klassifiziert und verlangt die entsprechende Berechtigung sowie eine dokumentierte Übergabe mit Namen. Die Rechtsgrundlage steht am Befund, nachlesbar für Ihre Verantwortlichen.

Wann ist ein Arzneimittel Gefahrgut?

Wenn es unter das ADR fällt, etwa bei entzündbaren Lösungen. Dann kommen UN-Nummer, Menge und Verpackungsgruppe als Pflichtangaben dazu, und die Zusammenladeprüfung greift wie bei jedem anderen Gefahrgut.

Reicht ein Foto als Nachweis?

Foto und Unterschrift entstehen beim Empfänger und hängen am Auftrag. Ob das für Ihre Dokumentationspflicht ausreicht, entscheidet Ihre Qualitätssicherung — die Plattform liefert den Beleg, nicht die Bewertung.

Nächster Schritt

Sehen Sie die Prüfung an Ihrer eigenen Sendung.

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